Viele Betroffene und deren Angehörige sind hinsichtlich der Pflegefinanzierung in der noch neuen Versorgungsform Wohngemeinschaft zunächst irritiert.

  1. Wer übernimmt die Finanzierung des WG-Platzes?

  2. Bleibt ein Eigenanteil?

  3. An wen muss ich mich wenden?

Wir geben nachfolgend Antworten auf grundsätzliche Fragen

Grundsätzliches

Die auflaufenden Pflege- und Betreuungskosten finanzieren die Klienten über die Sachleistung der Pflegekassen je nach Pflegegrad gemäß SGB XI. Ein ggf. die Sachleistungs-Pauschale übersteigender Teil ist vom Klienten zu tragen bzw. übergreifend über den Sozialhilfeträger gemäß SGB XII. Die vertragsärztlichen Leistungen werden von den Krankenkassen im Rahmen des SGB V übernommen.

Die Leistungen des SGB V und SGB XI bzw. des SGB XII und deren Vergütungen ergeben sich aus der von uns als Pflegedienst mit den Pflegekassen bzw. dem Sozialhilfeträger sowie mit der Krankenkasse des Klienten geschlossenen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen.
 

Miete mit Nebenkosten sowie Lebens-und Haushaltskosten

Die Wohnraumvermietung erfolgt in Abstimmung des zukünftigen Nutzers mit der Interessengemeinschaft der Wohngemeinschaft. Sie ist unabhängig von den Pflege- und Betreuungsverträgen. Sie erfolgt zwischen dem Vermieter der Immobilie und dem Klienten bzw. dessen gesetzlichen Vertreters. 

Es wird ein separater Mietvertrag über das bewohnte Zimmer, die anteilige Gemeinschaftsfläche sowie die üblichen Nebenkosten abgeschlossen.

Die Lebens- und Haushaltskosten (z. B. für Lebensmitteleinkauf, Reinigung der WG-Gemeinschaftsflächen) übernehmen die WG Bewohner bzw. die Interessengemeinschaft selbst.
 

Pflege- und Betreuungskosten

Individuell auf das Bedürfnis jedes Klienten wird die Behandlungspflegefinanzierung gesondert mit dem jeweiligen Kostenträger durch uns vereinbart. Wir erbringen unsere behandlungspflegerischen Leistungen auf der Grundlage des § 37 Abs. 1-3 SGB V und unsere grundpflegerischen Leistungen nach SGB XI und rechnen mit den entsprechenden Kostenträgern ab.

Über Art, Häufigkeit und Umfang unserer gegenüber dem Klienten zu erbringenden Leistungen erstellen wir einen individuellen Kostenvoranschlag. Aus diesem ergeben sich auch die bei Inanspruchnahme dieser Leistungen vom Klienten zu tragenden Eigenanteile, die je nach Pflegegrad ermittelt werden.

In der Regel sind diese geringer als in Spezialheimen, können jedoch im Vorfeld nicht prognostiziert werden.

Jeder Klient wählt frei seine Therapeuten und Ärzte. Physio- und ergotherapeutische sowie logopädische Behandlungen können, wenn gewünscht, in der Wohngemeinschaft durch erfahrene Praxen aus der näheren Umgebung der WG-Standorte erfolgen. Die medizinische Versorgung erfolgt durch niedergelassene Ärzte, welche bei Bedarf von entsprechenden Fachärzten unterstützt werden.

Pflegehilfsmittel sowie notwendige Beatmungstechnik werden von zugelassenen Firmen für jeden Bewohner individuell geliefert. Der Lieferant für die Pflege- und Hilfsmittel ist vom Klienten frei wählbar, wenn die zuständige Krankenkasse die freie Wahl gewährleistet. Hierfür nötige Rezepte werden von den behandelnden Ärzten ausgestellt.

Transparenz ist uns wichtig. Zögern Sie nicht, uns bei Detailfragen anzusprechen - wir helfen Ihnen gerne weiter!